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  • AutorenbildLena Makarova

Aktuelle Corona Maßnahmen


Sehr geehrte Patient*innen,


Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID19 sind laut den landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen in physiotherapeutischen Praxen die Schutzmaßnahmen besonders streng zu beachten.

Als systemrelevante Einrichtungen bleiben die physiotherapeutischen Praxen weiter geöffnet. Zu Ihrem Schutz und zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes haben wir die in der Praxis ohnehin strengen hygienischen organisatorischen Maßnahmen noch weiter verschärft.


Der Hygiene- und Desinfektionsplan entspricht dem Arbeitsschutzstandart der BGW, den Bund- und Landesbehörden.


Bei den folgenden Punkten bitten wir Sie um Unterstützung.


1) Maskenpflicht.


Wir bitten Sie, in den öffentlichen Räumen vor der Praxis und in den Praxisräumen eine medizinische Maske zu tragen.

Gemäß Maskenpflicht ab 25.01.2021 in NRW tragen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Praxis eine OP-Maske, FFP2-Maske oder mit diesem Standard vergleichbare Maske (KN95/N95).

Bitte halten auch Sie sich an diesen Standard, das ist für Ihren und unseren Schutz essenziell.


2) Desinfektionsmaßnahmen


Diese haben wir noch nie vernachlässigt.


Wir bitten Sie VOR dem Betreten der Praxis Ihre Hände zu desinfizieren. Desinfektionsständer finden Sie vor der Praxistür.


Wir desinfizieren regelmäßig alle Kontaktflächen in der Praxis: Türklinken, Fenstergriffe, Wasserhähne, Tisch-/Tresen, Lichtschalter, Armlehnen der Patientenstühle im Warteraum usw. Falls Sie einen eigenen Stift zum Unterschreiben nicht mitgenommen haben, können Sie bei uns sicher sein: alle Stifte sind nach jedem Nutzen desinfiziert. Für unseren eigenen Schutz lassen wir keine Geräte wie Computertastatur oder Telefon bei der Desinfektion außen vor, Desinfektionsmittel stehen auch in jedem Behandlungsraum zu Verfügung.



3) Arbeitsplatzgestaltung.


Damit wir im Warteraum den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden gewährleisten können, bitten wir Sie ohne Begleitung zu kommen.




Gemäß den am 27.04.2021 aktualisierten Richtlinien der BGW, sollte Zutritt zu den Praxisräumen nur nach Terminvereinbarung erfolgen.


Sie erreichen uns

Telefonisch: 0231 91 25 228

Kontaktformular auf unserer Website: do-rehaktion.de

Ein per Mail oder über das Kontaktformular angefragter Termin ist erst gültig, wenn er von uns bestätigt wurde.


Unsere Rezeptionszeiten sind

Montag und Freitag 10:00 bis 15:00

Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 19:00

Sollte die Rezeption nicht besetzt sein, bitten wir Sie, Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie, sobald es möglich ist, gerne zurück.


Unsere Patient*innen bekommen auch weiterhin und in vollem Umfang die bestmögliche Behandlung. Wir bleiben auch in schwierigen Zeiten dabei und erhöhen unsere Terminkapazitäten NICHT zulasten der Behandlungsqualität. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht immer einen Behandlungstermin anbieten können.

4) Kein negatives Testergebnis nötig.

Aktuell (Stand 03.05.2021) besteht in NRW keine generelle Testpflicht in medizinischen Einrichtungen. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz müssen unsere Patient*innen kein negatives Testergebnis vorweisen.


Zu Ihrem und unserem Schutz stehen unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausreichend Corona-Schnelltests zuhause und in der Praxis zur Verfügung.


Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, die ausschließlich zu Ihrem Schutz und zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes dienen.


Aktualisiert am 03.05.2021






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