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Gesetzliche Richtlinien und Praxisregeln

 

hier erfahren Sie alles über die Höhe der gesetzlichen Zuzahlungen. Diese Richtlinien haben wir uns nicht ausgedacht, sie sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wir informieren Sie hier auch über wichtige Regeln, die in unserer Praxis einen pünktlichen, komfortablen und umweltfreundlichen Ablauf gewährleisten. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich die Informationen auf dieser Seite vollständig durchlesen und danken Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit.

Kontakt

Poststraße 3
44135 Dortmund
Tel: 0231 91 25 228
Mail: do-rehaktion@gmx.de

Von wem wird die Therapie bezahlt?
 

Sind Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist für Sie ein Eigenanteil entsprechend §32 Abs.5 SGB V zu den Behandlungskosten zu leisten. Die Höhe des Betrages wird bestimmt vom §61 SGB V:

10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr werden entsprechend der ärztlichen Verordnung berechnet und hängen auch von der Krankenkasse ab, bei der Sie versichert sind. Zum Beispiel beträgt zurzeit die Zuzahlung für 6-mal Krankengymnastik bei Versicherten der GKV 25,66 Euro (Stand 01.03.2023).

Nach §43c SGB V "Zahlungsweg" sind wir verpflichtet, im Namen der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung / Zuzahlung beim ersten Termin einzufordern. 

Die Belastungsgrenze wird von §62 SGB V geregelt. Falls diese erreicht ist, wird der/die gesetzlich versicherte Patient/in von der Zuzahlung befreit. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor. Wie der Gesetzgeber die „zumutbare Belastungsgrenze“ für die Zuzahlung zu medizinischen Leistungen definiert, habe ich in meinem Blog kurz erklärt. 

 

                 

 

Privatversicherte

Aktuelle Preise für Privatversicherte erhalten Sie in unserer Praxis. Eine ärztliche Verordnung ist hier ebenfalls notwendig.

 

Selbstzahler

Für Selbstzahler bieten wir präventive Physiotherapie an. Es gelten die gleichen Preise wie für Privatversicherte ggf. zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

 

 

In unseren Texten spreche ich von "Patienten", "Therapeuten" und "Ärzten", damit es nicht zu lang wird. Damit sind selbstverständlich alle Geschlechter gemeint. Danke für Ihr Verständnis. Lena Makarova.

Pünktlichkeit und Terminabsagen
 

Bei unserer Arbeit legen wir viel Wert auf eine kompetente, umfassende und stressfreie Behandlung.

Dazu gehört auch das Vermeiden längerer Wartezeiten. Aus diesem Anlass bitten wir Sie, pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen.

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab.

 

Wir bitten Sie um Verständnis, dass durch versäumte Termine ohne rechtzeitiger Absage der entstandene Annahmeverlust gemäß §615 BGB "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" privat in Rechnung gestellt werden

Barrierefreiheit
 

Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis nicht barrierefrei ist. Sie liegt im Hochparterre und ist über ein Paar Stufen zu erreichen. Bei Schwierigkeiten helfen wir natürlich jederzeit gerne!

Umweltfreundlichkeit
 

Aus ökologischen Überlegungen bitten wir Sie, ein eigenes Handtuch mittlerer Größe zu jeder Behandlung mitzunehmen. Wir sind nicht soweit, um ein Gebühr zu verlangen, wenn Sie unsere Handtücher bevorzugen.  Wir bitten Sie nur an die Umweltbelastung zu denken, die entsteht, wenn wir täglich bis zu 60 Tücher (eins für jeden Patienten) waschen müssen.  

Die Heilmittelverordnung - ein Gutschein für Ihre Gesundheit 
 

Heilmittelverordnung kann man sich als ein Art „Gutschein“ vorstellen, den Ihre Krankenkasse für den Erhalt oder das Wiedererlangen Ihrer Gesundheit bezahlt und den Ihnen ein zugelassener Arzt im Namen der Krankenkasse ausstellt. Dieser „Gutschein“ ist in einer physiotherapeutischen Praxis Ihrer Wahl einzulösen.  Dieser „Gutschein“ oder die Heilmittelverordnung muss gewisse Anforderungen erfüllen um gültig zu sein.

 

Mehrfache Versuche der Gesetzgeber zusammen mit dem GKV-Ausschuss das Gesundheitssystem zu "entbürokratisieren" haben uns jedes Mal einen Stein mehr auf den Weg gelegt. Mittlerweile sollen wir eine ärztliche Verordnung in 11 (elf) Positionen auf ihre Gültigkeit prüfen. Fehlt die eine oder andere Position oder werden diese vom Arzt falsch eingetragen, wird die Verordnung von der Kasse nicht als gültig anerkannt und entsprechend nicht bezahlt, auch wenn Sie von uns bereits behandelt worden sind. Wir müssen also, um von der Krankenkasse für unsere Arbeit bezahlt zu werden, jede Heilmittelverordnung vor Beginn der Behandlung auf die 11 Positionen prüfen.

 

Sie können uns diese Arbeit erleichtern, wenn Sie beachten, dass:

1) der Beginn der Behandlung bei ihrer Verordnung innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum sein muss, es sei denn der Arzt hat Ihnen zusätzlich in dem entsprechenden Feld einen späteren Behandlungsbeginn eingetragen.

 

2) zwischen den Behandlungen nicht mehr als 28 Tage liegen dürfen (Ausnahme: Krankheit, Urlaub oder Fortbildung des Therapeuten oder Patienten)

 

3) der vom Arzt verordnete Behandlungsrhythmus eingehalten werden muss. D.h. wenn die Therapie z.B.  2 x Woche verordnet wurden, sollte sie auch 2 x pro Woche stattfinden. Bei Abweichungen ist eine Änderung der Verordnung seitens Arztpraxis notwendig.

Das war eine Position.

 

Um die Prüfung der weiteren 10 Positionen kümmert sich unser Verwaltungsboss Herr Alexander Lunic.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

RehAktion Dortmund

Inhaberin Elena Makarova

Poststraße 3

44135 Dortmund

Staatl. gepr. Physiotherapeutin

(Gesundheitsamt Dortmund, 01.10.1998)

Osteopathin

(zertifiziert vom VFO e.V., 25.01.2016)

Heilpraktikerin 

(Gesundheitsamt Dortmund, 21.11.2016)

Zuständige Aufsichtsbehörde

Gesundheitsamt Dortmund

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